Sonderabnehmer
Behörden, Diplomaten, Journalisten und Sonderfahrzeuge
Wir bieten Ihnen als Sonderabnehmer attraktive Angebote und eine kompetente Beratung. Sonderfahrzeuge, wie z-B. Fahrschul- oder Einsatzfahrzeuge, sind sicher, zuverlässig und leistungsstark. Behörden, aber auch Journalisten und Diplomaten haben die Möglichkeit ein zugeschnittenes Angebot auf Basis Ihres Anliegens zu erhalten. Wir stehen Ihnen als Audi Partner in Ihrer Nähe beratend zur Seite.
Sonderfahrzeuge
Audi Sonderfahrzeuge bieten Sicherheit, Zuverlässigkeit sowie leistungsfähige Motor- und Antriebstechnik.
Behörden
Audi beliefert deutschlandweit Bundes- und Landesbehörden sowie deren direkt nachgeordneten Dienststellen und auch Kommunen.
Diplomaten-Programm
Außergewöhnlicher Service und exklusive Angebote für Mitglieder des diplomatischen Dienstes.
Journalisten
Aus Ihrer journalistischen Tätigkeit sind Sie es gewohnt, immer auf dem neuesten Stand zu sein. Warum sollten Sie bei der Wahl Ihres Audi andere Maßstäbe setzen?
Mietwagen
Mit einer Mietwagenflotte aus dem Premiumsegment von Audi bieten Sie Ihren Kunden Komfort, Sportlichkeit und eine Qualität, die selbst höchsten Ansprüchen gerecht wird.
Verbands- und Kammermitglieder
Sichern Sie sich exklusive Vorteile.
Kontakt
Sie haben weitere Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Sprechen Sie uns an.
Philipp Busch
Businesskunden-Berater
Telefon: 03361 / 733 22 26
E-Mail: philipp.busch@audizentrum-fuerstenwalde.de
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.