Audi Business

Unser Antrieb: Ihre Ziele

Für alle, die im Geschäftsalltag Verantwortung tragen, ist Zeit ein kostbares Gut. Das Angebot Audi Business ist exakt auf diese Situation zugeschnitten und bietet Ihnen als Businesskunden passgenaue Lösungen für Ihre Mobilitätsansprüche.

Voraussetzungen

Wir informieren Sie gerne, welche Voraussetzungen Sie erfüllen sollten, um sich Top-Konditionen und attraktive Angebote als gewerblicher Einzelkunde zu sichern.

» Gewerbetreibende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach §84 HGB bzw. §93 HGB
» Selbstständige Freiberufler
» Selbstständige Land- und Forstwirte
« Eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe)

Ihre Vorteile

Profitieren Sie als Businesskunde von attraktiven Sonderkonditionen und Service-Dienstleistungen.

» Audi Modelle zu besonders attraktiven Konditionen
» auf Ihr Business abgestimmte Dienstleistungsprogramme, zum Beispiel Wartung Plus und Audi ServiceKomfort e-tron für Neuwagen

Wartung Plus

Für Verbrenner und Hybrid-Fahrzeuge

Mit Wartung Plus profitieren Sie von attraktiven Service-Dienstleistungen im Paket zum monatlichen Festpreis:

» Inspektionen und Wartungen sind inklusive
» viele Verschleißreparaturen werden abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel die Bremsen, aber auch Bauteile, die bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gewechselt werden müssen.

Audi Wartung Plus ist ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig.

Audi ServiceKomfort e-tron

Für rein elektrische Fahrzeuge

Mit Audi ServiceKomfort e-tron1 profitieren Sie von attraktiven Service-Dienstleistungen im Paket zum monatlichen Festpreis:

» Inspektion und Verschleiß2: Der Werkstattservice führt alle Inspektionsarbeiten nach Herstellervorgaben und wesentliche Verschleißreparaturen an Ihrem Audi durch.
» die im Dienstleistungspaket Inspektion und Verschleiß enthaltene Ersatzmobilität3 sorgt dafür, dass Sie dauerhaft mobil bleiben.
» die Audi Anschlussgarantie4 verlängert die 24-monatige Herstellergarantie um bis zu 24 weitere Monate.

Kontakt

Sie haben weitere Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung?
Sprechen Sie uns an.

Philipp Busch

Businesskunden-Berater

Telefon: 03361 / 733 22 26
E-Mail: philipp.busch@audizentrum-fuerstenwalde.de

[1] Audi ServiceKomfort e-tron für Neuwagen beinhaltet die Dienstleistung Inspektion und Verschleiß der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Für private und gewerbliche Einzelabnehmer sowie ausgewählte Sonderabnehmer. Leistungen der Audi Leasing gebunden an die Vertragslaufzeit.

[2] Audi ServiceKomfort für Neuwagen beinhaltet Inspektion und Verschleiß der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig sowie die Audi Anschlussgarantie der AUDI AG, 85045 Ingolstadt für gewerbliche Einzelabnehmer sowie ausgewählte Sonderabnehmer. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden. Leistungen der Audi Leasing sind gebunden an die Vertragslaufzeit.

[3] Diese Leistung umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Audi Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur im Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Inspektion & Verschleiß abgedeckt werden. Sie wird in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung für bis zu drei Tage je Vertragsjahr gewährt.

[4] Audi Anschlussgarantie gemäß Bedingungen der AUDI AG, Ingolstadt. Audi Anschlussgarantie verlängert die 24-monatige Herstellergarantie um bis zu weitere 24 Monate. Leistungen werden durch die AUDI AG, 85045 Ingolstadt, erbracht. Bei Überschreiten der vereinbarten Gesamtfahrleistung entfällt der Leistungsanspruch des Kunden.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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